
Das Fach Wirtschaft und Recht beginnt am WSG-W (Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil) in der 8. Jahrgangsstufe als charakteristisches Kern- und Profilfach. Am NTG (Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium) beginnt das Fach in der 9. Jahrgangsstufe und wird in weniger vertiefter Form unterrichtet.
Die Schüler werden mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft vertraut gemacht, es wird wirtschaftliches Grundwissen gelehrt, das Wettbewerbsstreben von Unternehmen und Haushalten und der Konsens über den Interessenausgleich wird dargestellt. Dabei knüpft der Unterricht an den persönlichen Erfahrungen der Jugendlichen (Umgang mit dem Taschengeld, Internet) an, führt über die Problematik der Arbeitsplatz- und Berufswahl bis hin zu Themen wie EU und Weltwirtschaft. Der rechtliche Rahmen wird dabei nicht außer Acht gelassen. Beispielhaft für die Lebensnähe des Unterrichts sind Diskussionen, zu denen Experten ins Klassenzimmer eingeladen werden, Planspiele oder Börsenspiele, bei denen das große Geschehen der Welt im Kleinen nachgespielt wird.
Die Schüler werden in Wirtschaft und Recht nicht auf eine spezielle berufliche Laufbahn vorbereitet. Auch hinsichtlich des Studiums erfolgt keine Weichenstellung. Der Wirtschaftsunterricht hat vielmehr das Ziel, eine politische, rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Allgemeinbildung zu vermitteln. Unterstützt wird dies auch durch das zweite Fach, das es ausschließlich am WSG-W gibt, der Wirtschaftsinformatik
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In der Oberstufe ist Wirtschaft und Recht für die Schüler aller gymnasialen Ausbildungsrichtungen zweistündiges Wahlpflichtfach, d.h. es muss entweder Wirtschaft und Recht oder Geographie über 2 Jahre belegt werden. Wählt die Schülerin/der Schüler Wirtschaft und Recht, kann sie/er in diesem Fach schriftliches oder mündliches Abitur machen. Daneben besteht die Möglichkeit, ein P- oder W-Seminar zu belegen.
Hans Wecker